Generalinspektion Fettabscheider: So bereiten Sie sich vor
Die 5-Jahres-Generalinspektion des Fettabscheiders naht? So bereiten Sie sich optimal vor, was die ZÜS prüft und wie Sie den Termin stress-frei überstehen.
Alle 5 Jahre steht die Generalinspektion des Fettabscheiders an. Für viele Betriebe ist das ein Stressmoment — besonders wenn die Dokumentation nicht lückenlos ist. Dieser Leitfaden hilft Ihnen, gut vorbereitet in den Termin zu gehen.
Was ist die Generalinspektion?
Die Generalinspektion (GI) ist eine umfassende technische Prüfung des Fettabscheiders durch eine zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS). Sie ist vorgeschrieben nach:
- DIN 4040-100 (Fettabscheider): alle 5 Jahre
- DIN 1999-100 (Ölabscheider): alle 5 Jahre
- AwSV (je nach Gefährdungsstufe): alle 2,5 bis 5 Jahre
Die ZÜS erstellt nach der Prüfung ein Prüfprotokoll, das dem Betriebstagebuch beizufügen ist.
Wer darf prüfen?
Nur zugelassene Überwachungsstellen (ZÜS) dürfen die Generalinspektion durchführen. Zugelassene ZÜS sind u.a.:
- TÜV Süd, TÜV Rheinland, TÜV Nord
- DEKRA
- GTÜ
- Landeseigene Prüfstellen (z.B. GÜTEK in BW)
Was prüft die ZÜS?
Die ZÜS prüft bei der Generalinspektion typischerweise:
Technische Prüfung
- Dichtheitsprüfung: Drucktest oder Wasserpegeltest aller Behälterbereiche
- Tauchrohre: Zustand, korrekte Eintauchtiefen, dicht?
- Schlammsack/Schlammkammer: Zustand und Volumen
- Koaleszenzfilter (bei Ölabscheidern): Zustand und Funktion
- Selbstabsperrventil (bei Ölabscheidern): Funktion und Dichtheit
- Zugänglichkeit: Kann die Anlage für Wartung und Kontrolle sicher erreicht werden?
Dokumentationsprüfung
- Betriebstagebuch: Vollständig und lückenlos?
- Leerungsnachweise: Vorhanden für die letzten Jahre?
- Vorherige Wartungsprotokolle: Fachbetrieb-Wartung jährlich nachgewiesen?
- Vorheriges GI-Protokoll: Mängelfreiheit aus der letzten GI nachgewiesen?
Checkliste: Vorbereitung für die Generalinspektion
2 Wochen vor dem Termin:
- Betriebstagebuch vollständig? Alle monatlichen Einträge vorhanden?
- Leerungsnachweise der letzten 5 Jahre gesammelt und griffbereit?
- Letztes Wartungsprotokoll des Fachbetriebs vorhanden?
- Letztes ZÜS-Prüfprotokoll (GI vor 5 Jahren) vorhanden?
1 Tag vor dem Termin:
- Fettabscheider ist entleert und gereinigt (ZÜS prüft nach Entleerung)
- Anlage ist zugänglich: Keine Einbauten, Abstellgut etc.
- Beleuchtung im Bereich des Abscheiders funktioniert
- Unterlagen für die ZÜS sind bereit
Am Tag der Inspektion:
- Ansprechpartner für die ZÜS ist vor Ort
- Baugenehmigung/technische Dokumentation der Anlage griffbereit
- Betriebstagebuch zum Vorzeigen bereit
Was passiert bei Mängeln?
Findet die ZÜS Mängel, wird im Prüfprotokoll unterschieden:
- Geringfügige Mängel: Frist zur Nachbesserung (meist 3–6 Monate)
- Wesentliche Mängel: Kürzere Frist, Nachprüfung erforderlich
- Gefährliche Mängel: Sofortmaßnahmen, ggf. Außerbetriebnahme der Anlage
Nach Behebung der Mängel erteilt die ZÜS das Mängelbescheinigung. Das Prüfprotokoll (auch bei Mängeln) ist ins Betriebstagebuch einzuheften.
Kosten der Generalinspektion
Typische Richtwerte (ohne Gewähr, regionaler Unterschiede):
- Kleiner Fettabscheider (NS 2–4): 200–350 €
- Mittlerer Abscheider (NS 7–10): 300–450 €
- Großer Abscheider (NS 20+): 450–600 €
Dazu kommen Kosten für eventuelle Mängelbehebung durch den Wartungsbetrieb.
Fazit: Vorbereitung ist alles
Eine vollständige Dokumentation ist die beste Vorbereitung für die Generalinspektion. Wer sein Betriebstagebuch lückenlos geführt hat, kann entspannt in den Termin gehen. Digital mit AbscheiderCheck ist das ohne Papierkram möglich.