Generalinspektion Fettabscheider: So bereiten Sie sich vor
Die Generalinspektion des Fettabscheiders naht? So bereiten Sie sich optimal vor, was der Fachkundige prüft und wie Sie den Termin stress-frei überstehen.
In wiederkehrenden Abständen steht die Generalinspektion des Fettabscheiders an. Für viele Betriebe ist das ein Stressmoment — besonders wenn die Dokumentation nicht lückenlos ist. Dieser Leitfaden hilft Ihnen, gut vorbereitet in den Termin zu gehen.
Was ist die Generalinspektion?
Die Generalinspektion (GI) ist eine umfassende technische Prüfung des Fettabscheiders durch einen Fachkundigen nach den anwendbaren Vorgaben. Übliche Bezugspunkte sind:
- DIN 4040-100 (Fettabscheider): üblicherweise alle 5 Jahre
- DIN 1999-100 (Leichtflüssigkeitsabscheider): üblicherweise alle 5 Jahre
Das konkrete Intervall richtet sich nach Anlagenart, Genehmigung und örtlicher Vorgabe.
Nicht verwechseln: Die AwSV-Prüfung von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen erfolgt durch Sachverständige anerkannter Sachverständigenorganisationen und folgt eigenen Regeln (§ 46 AwSV, Anhänge 5/6). Die Abscheider-Generalinspektion wird dadurch nicht zur Prüfung durch eine zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS).
Nach der Prüfung entsteht ein Prüfprotokoll, das dem Betriebstagebuch beizufügen ist.
Wer darf prüfen?
Die Generalinspektion führt ein Fachkundiger durch. Entsprechende Leistungen bieten u.a. an:
- TÜV Süd, TÜV Rheinland, TÜV Nord
- DEKRA
- GTÜ
- Regionale Fach- und Wartungsbetriebe
Was wird geprüft?
Bei der Generalinspektion wird typischerweise geprüft:
Technische Prüfung
- Dichtheitsprüfung: Drucktest oder Wasserpegeltest aller Behälterbereiche
- Tauchrohre: Zustand, korrekte Eintauchtiefen, dicht?
- Schlammsack/Schlammkammer: Zustand und Volumen
- Koaleszenzfilter (bei Ölabscheidern): Zustand und Funktion
- Selbstabsperrventil (bei Ölabscheidern): Funktion und Dichtheit
- Zugänglichkeit: Kann die Anlage für Wartung und Kontrolle sicher erreicht werden?
Dokumentationsprüfung
- Betriebstagebuch: Vollständig und lückenlos?
- Leerungsnachweise: Vorhanden für den zurückliegenden Prüfzeitraum?
- Vorherige Wartungsprotokolle: Fachbetrieb-Wartung im vorgesehenen Intervall nachgewiesen?
- Vorheriges GI-Protokoll: Mängelfreiheit aus der letzten GI nachgewiesen?
Checkliste: Vorbereitung für die Generalinspektion
2 Wochen vor dem Termin:
- Betriebstagebuch vollständig? Alle fälligen Einträge vorhanden?
- Leerungsnachweise des zurückliegenden Prüfzeitraums gesammelt und griffbereit?
- Letztes Wartungsprotokoll des Fachbetriebs vorhanden?
- Prüfprotokoll der letzten Generalinspektion vorhanden?
1 Tag vor dem Termin:
- Fettabscheider ist entleert und gereinigt (geprüft wird nach Entleerung)
- Anlage ist zugänglich: Keine Einbauten, Abstellgut etc.
- Beleuchtung im Bereich des Abscheiders funktioniert
- Unterlagen für den Prüfer sind bereit
Am Tag der Inspektion:
- Ansprechpartner für den Prüfer ist vor Ort
- Baugenehmigung/technische Dokumentation der Anlage griffbereit
- Betriebstagebuch zum Vorzeigen bereit
Was passiert bei Mängeln?
Werden Mängel festgestellt, wird im Prüfprotokoll unterschieden:
- Geringfügige Mängel: Frist zur Nachbesserung (meist 3–6 Monate)
- Wesentliche Mängel: Kürzere Frist, Nachprüfung erforderlich
- Gefährliche Mängel: Sofortmaßnahmen, ggf. Außerbetriebnahme der Anlage
Nach Behebung der Mängel wird die Mängelbeseitigung bescheinigt. Das Prüfprotokoll (auch bei Mängeln) ist ins Betriebstagebuch einzuheften.
Kosten der Generalinspektion
Typische Richtwerte (ohne Gewähr, regionaler Unterschiede):
- Kleiner Fettabscheider (NS 2–4): 200–350 €
- Mittlerer Abscheider (NS 7–10): 300–450 €
- Großer Abscheider (NS 20+): 450–600 €
Dazu kommen Kosten für eventuelle Mängelbehebung durch den Wartungsbetrieb.
Fazit: Vorbereitung ist alles
Eine vollständige Dokumentation ist die beste Vorbereitung für die Generalinspektion. Wer sein Betriebstagebuch lückenlos geführt hat, kann entspannt in den Termin gehen. Digital mit AbscheiderCheck ist das ohne Papierkram möglich.