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Branchenlösung: Gastronomie

Fettabscheider-Pflicht in der Gastronomie: digital und rechtssicher

Restaurants, Imbisse und Cateringbetriebe sind gesetzlich zur Dokumentation ihrer Fettabscheider verpflichtet. Mit AbscheiderCheck erfüllen Sie die DIN 4040-100 Anforderungen in wenigen Minuten — mobil, papierlos und jederzeit vorzeigbar.

Wann ist ein Fettabscheider Pflicht?

Ausschlaggebend ist nicht die Betriebsgröße, sondern ob fetthaltiges Abwasser anfällt: Sobald eine gewerbliche Küche Speisen zubereitet (Fritteuse, Braten, größere Mengen), gelangt üblicherweise Fett ins Abwasser — und die kommunale Entwässerungssatzung verlangt in Verbindung mit DIN 4040-100 einen Fettabscheider. Die Pflicht entsteht mit der Aufnahme des Küchenbetriebs, nicht erst bei einer Beanstandung.

Ihre Pflichten als Gastronom

Betriebstagebuch gemäß DIN 4040-100 führen
Monatliche Kontrolle des Füllstands und Schlammsacks
Leerung mindestens alle 4 Wochen durch Fachunternehmen
Entsorgungsnachweis aufbewahren (10 Jahre)
Generalinspektion durch einen Fachkundigen
Abruf-bereit bei Kontrollen durch Behörden

Ohne Dokumentation droht:

  • • Beanstandungen bei Kontrollen durch die Wasserbehörde
  • • Haftung bei Kanalnetz-Schäden durch ungewarteten Abscheider
  • • Betriebsschließung bei wiederholten Verstößen
  • • Verlust des Betriebszulassung im Extremfall

Mit AbscheiderCheck:

  • • Digitales Betriebstagebuch immer griffbereit
  • • Automatischer Fristkalender mit E-Mail-Erinnerungen
  • • PDF-Nachweis in Sekunden für den Prüfer
  • • Entsorgungsbelege digital hochladen und archivieren

So läuft die Dokumentation mit AbscheiderCheck

1

Anlage anlegen

Abscheider-Daten einmalig erfassen: Typ, Größe, Einbauort, Zuständiger Wartungsbetrieb.

2

Kontrolle mobil

Monatliche Kontrolle per Smartphone: Füllstand, Schlammsack, Geruch — in 3 Minuten.

3

Leerung dokumentieren

Entsorgungsnachweis fotografieren und hochladen — automatisch dem richtigen Eintrag zugeordnet.

4

PDF-Nachweis

Bei Kontrollen: Betriebstagebuch auf Knopfdruck als geordnetes PDF-Dokumentenpaket ausgeben.

Für alle Gastronomiebetriebe geeignet

Restaurants und Gaststätten
Imbisse und Schnellrestaurants
Cateringbetriebe
Kantinen (betrieblich)
Bäckereien mit Café
Hotels mit Restaurantbetrieb
Metzgereien
Schulcantinen
Krankenhausküchen

Häufige Fragen: Fettabscheider in der Gastronomie

Muss mein Restaurant einen Fettabscheider haben?

In der Regel ja. Gaststätten, Restaurants und Imbisse mit gewerblicher Küche sind nach den Entwässerungssatzungen der Kommunen verpflichtet, Fettabscheider zu betreiben. Die genaue Pflicht ergibt sich aus der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde und dem Wasserrecht.

Wie oft muss der Fettabscheider geleert werden?

Laut DIN 4040-100 ist der Fettabscheider mindestens alle 4 Wochen zu leeren und zu reinigen. In der Praxis kann die Frequenz je nach Küchenbetrieb (Speisenangebot, Umsatz, Größe) höher sein. Das Betriebstagebuch muss jede Leerung dokumentieren.

Was muss im Betriebstagebuch stehen?

Das Betriebstagebuch (gemäß DIN 4040-100) muss enthalten: Datum der Kontrolle, Füllstand, Zustand des Schlammsacks, Leerungsdatum und Entsorgungsnachweis, Name des durchführenden Fachunternehmens sowie Datum der nächsten fälligen Kontrolle.

Was passiert wenn ich nicht dokumentiere?

Fehlende oder lückenhafte Dokumentation kann bei Kontrollen durch das Gesundheitsamt oder die untere Wasserbehörde zu Beanstandungen und je nach Rechtsgrundlage zu Sanktionen führen. Außerdem drohen Haftungsrisiken, wenn es durch mangelhafte Wartung zu einem Kanalnetz-Schaden kommt.

Braucht mein Restaurant einen Fettabscheider?

Sobald in Ihrer Küche fetthaltiges Abwasser anfällt — also praktisch bei jeder gewerblichen Speisenzubereitung mit Fritteuse, Bratenherstellung oder größerem Kochbetrieb — verlangt die kommunale Entwässerungssatzung in der Regel einen Fettabscheider. Ausnahmen gibt es selten und müssen mit dem zuständigen Amt geklärt werden.

Wann genau wird der Fettabscheider zur Pflicht?

Die Pflicht entsteht mit der Inbetriebnahme der gewerblichen Küche bzw. spätestens mit der behördlichen Genehmigung des Küchenbetriebs. Ab diesem Zeitpunkt gelten Betriebstagebuch-, Leerungs- und Generalinspektions-Pflichten nach DIN 4040-100 — unabhängig von Betriebsgröße oder Umsatz.

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