Zum Inhalt springen
Normen & Vorschriften

DIN 1999-100: Leichtflüssigkeitsabscheider in der KFZ-Werkstatt

Die DIN 1999-100 regelt Betrieb, Wartung und Dokumentation von Leichtflüssigkeitsabscheidern (Ölabscheider). Was KFZ-Werkstätten, Tankstellen und Waschanlagen wissen müssen.

Kostenlos herunterladen

Abscheider-Normen-Kompakt (PDF) — als PDF-Datei

Kostenlos · Keine Kreditkarte · Jederzeit abbestellbar

Kostenlose PDF-Übersicht der Betreiberpflichten und Prüffristen nach DIN 1999-100 (Öl-/Leichtflüssigkeitsabscheider) und DIN 4040-100 (auch als „DIN 4040 Teil 100“ bezeichnet, Fettabscheider) — monatliche Selbstkontrolle, jährliche Wartung, Generalinspektion alle 5 Jahre und Betriebstagebuch-Inhalte auf einen Blick.

Was ist die DIN 1999-100?

Die DIN 1999-100 „Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten — Teil 100: Anforderungen für die Anwendung von Abscheideranlagen nach DIN EN 858-1 und DIN EN 858-2“ regelt den Betrieb von Ölabscheidern (Leichtflüssigkeitsabscheider). Sie gilt ergänzend zu DIN EN 858-1 (Bauart) und DIN EN 858-2 (Bemessung) und wird in der Praxis durch das DWA-Arbeitsblatt A 167 begleitet. Leichtflüssigkeitsabscheider trennen Mineralöle, Kraftstoffe und andere leichtflüchtige Flüssigkeiten aus dem Abwasser ab.

Betriebe, die die DIN 1999-100 einhalten müssen

KFZ-Werkstätten (Pkw und Lkw)
Tankstellen
Autowaschanlagen
Karosserie- und Lackierbetriebe
Fuhrparkbetreiber
Baumaschinen-Werkstätten
Feuerwehr und Bauhöfe
Flughäfen (Enteisungsflächen)

Pflichten nach DIN 1999-100 im Überblick

Monatliche Selbstkontrolle

Der Betreiber muss monatlich den Füllstand des Leichtflüssigkeitsabscheiders prüfen: Schlammsack (Schlammfang), Öl-/Benzinschicht und Koaleszenzfilter. Die Kontrolle ist im Betriebstagebuch zu dokumentieren.

Leerung und Entsorgung

Wenn der Füllstand die vorgeschriebenen Grenzwerte erreicht (Öl-/Benzinschicht ≥ 80 % des Speichervolumens), muss der Abscheider durch ein Fachunternehmen entleert werden. Der Entsorgungsnachweis (Begleitschein) ist aufzubewahren.

Jährliche Wartung

Mindestens jährlich ist eine vollständige Wartung durch ein Fachunternehmen durchzuführen: Reinigung, Prüfung der Koaleszenzfilter, Dichtheitsprüfung, Funktionskontrolle des Selbstabsperrventils. Das Wartungsprotokoll ist dem Betriebstagebuch beizufügen.

Generalinspektion alle 5 Jahre

Wiederkehrende Prüfung durch einen Fachkundigen — üblicherweise alle fünf Jahre. Er prüft Dichtheit, Funktion aller Komponenten und die Übereinstimmung mit der Baugenehmigung. Das Prüfprotokoll ist dem Betriebstagebuch beizufügen.

Noch keinen passenden Fachkundigen? Über unsere kostenlose Vermittlung finden Sie einen Fachbetrieb für Generalinspektion und Dichtheitsprüfung in Ihrer Region.

Verbindung zur AwSV

Ölabscheider in KFZ-Werkstätten sind in der Regel AwSV-Anlagen (Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen). Die AwSV schreibt zusätzliche Prüf- und Dokumentationspflichten vor, die über die DIN 1999-100 hinausgehen können. Beide Regelwerke zusammen bilden die vollständige Compliance-Anforderung für Werkstätten.

Mehr zu WHG und AwSV →

Betriebstagebuch nach DIN 1999-100

Das Betriebstagebuch muss mindestens enthalten:

  • • Datum und Uhrzeit jeder Kontrolle
  • • Füllstand: Schlammschicht, Ölschicht (in cm oder %)
  • • Zustand des Koaleszenzfilters
  • • Funktion des Selbstabsperrventils
  • • Datum und Unternehmen jeder Entleerung
  • • Entsorgungsnachweis-Nummer
  • • Datum der nächsten fälligen Kontrolle

DIN 1999-100 digital erfüllen

AbscheiderCheck führt das Betriebstagebuch nach DIN 1999-100 und erinnert Sie an alle Fristen automatisch.

Demo ohne Anmeldung testen →