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Normen & Vorschriften

DIN 1999-100: Leichtflüssigkeitsabscheider in der KFZ-Werkstatt

Die DIN 1999-100 regelt Betrieb, Wartung und Dokumentation von Leichtflüssigkeitsabscheidern (Ölabscheider). Was KFZ-Werkstätten, Tankstellen und Waschanlagen wissen müssen.

Was ist die DIN 1999-100?

Die DIN 1999-100 „Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten — Teil 100: Anforderungen an Funktion, Betrieb und Wartung“ regelt den Betrieb von Ölabscheidern (Leichtflüssigkeitsabscheider). Sie gilt ergänzend zur EN 858, die die Bauart der Abscheider festlegt. Leichtflüssigkeitsabscheider trennen Mineralöle, Kraftstoffe und andere leichtflüchtige Flüssigkeiten aus dem Abwasser ab.

Betriebe, die die DIN 1999-100 einhalten müssen

KFZ-Werkstätten (Pkw und Lkw)
Tankstellen
Autowaschanlagen
Karosserie- und Lackierbetriebe
Fuhrparkbetreiber
Baumaschinen-Werkstätten
Feuerwehr und Bauhöfe
Flughäfen (Enteisungsflächen)

Pflichten nach DIN 1999-100 im Überblick

Monatliche Selbstkontrolle

Der Betreiber muss monatlich den Füllstand des Leichtflüssigkeitsabscheiders prüfen: Schlammsack (Schlammfang), Öl-/Benzinschicht und Koaleszenzfilter. Die Kontrolle ist im Betriebstagebuch zu dokumentieren.

Leerung und Entsorgung

Wenn der Füllstand die vorgeschriebenen Grenzwerte erreicht (Öl-/Benzinschicht ≥ 80 % des Speichervolumens), muss der Abscheider durch ein Fachunternehmen entleert werden. Der Entsorgungsnachweis (Begleitschein) ist aufzubewahren.

Jährliche Wartung

Mindestens jährlich ist eine vollständige Wartung durch ein Fachunternehmen durchzuführen: Reinigung, Prüfung der Koaleszenzfilter, Dichtheitsprüfung, Funktionskontrolle des Selbstabsperrventils. Das Wartungsprotokoll ist dem Betriebstagebuch beizufügen.

Generalinspektion alle 5 Jahre

Alle 5 Jahre Prüfung durch eine zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS). Diese prüft Dichtheit, Funktion aller Komponenten und Konformität mit der Baugenehmigung. Das Prüfprotokoll der ZÜS ist dauerhaft aufzubewahren.

Verbindung zur AwSV

Ölabscheider in KFZ-Werkstätten sind in der Regel AwSV-Anlagen (Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen). Die AwSV schreibt zusätzliche Prüf- und Dokumentationspflichten vor, die über die DIN 1999-100 hinausgehen können. Beide Regelwerke zusammen bilden die vollständige Compliance-Anforderung für Werkstätten.

Mehr zu WHG und AwSV →

Betriebstagebuch nach DIN 1999-100

Das Betriebstagebuch muss mindestens enthalten:

  • • Datum und Uhrzeit jeder Kontrolle
  • • Füllstand: Schlammschicht, Ölschicht (in cm oder %)
  • • Zustand des Koaleszenzfilters
  • • Funktion des Selbstabsperrventils
  • • Datum und Unternehmen jeder Entleerung
  • • Entsorgungsnachweis-Nummer
  • • Datum der nächsten fälligen Kontrolle

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