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Branchenlösung: KFZ-Werkstatt

Ölabscheider-Dokumentation für KFZ-Werkstätten

Leichtflüssigkeitsabscheider in Werkstätten unterliegen strengen WHG und DIN 1999-100 Anforderungen. AbscheiderCheck digitalisiert Betriebstagebuch, Wartungsprotokoll und Entsorgungsnachweis — prüfsicher und rechtskonform.

Ihre Pflichten als Werkstattbetreiber

Betriebstagebuch nach DIN 1999-100 führen
Monatliche Selbstkontrolle: Füllstand und Koaleszenzfilter
Jährliche Wartung durch Fachunternehmen
Entsorgungsnachweise 10 Jahre aufbewahren
Generalinspektion alle 5 Jahre (zugelassene Stelle)
AwSV-konforme Dokumentation und Prüfberichte

Ohne Dokumentation droht:

  • • Bußgelder nach WHG und AwSV
  • • Haftung für Gewässerschäden durch Öleinleitungen
  • • Behördliche Stillegungsanordnung der Anlage
  • • Strafrechtliche Konsequenzen bei vorsätzlichem Verstoß

Mit AbscheiderCheck:

  • • Digitales Betriebstagebuch nach DIN 1999-100
  • • Automatische Fristen-Erinnerungen (Wartung, Inspektion)
  • • AwSV-konforme Dokumentation auf Knopfdruck
  • • Wartungsberichte und Prüfprotokolle zentral archiviert

Für alle Fahrzeug-Servicebetriebe geeignet

KFZ-Werkstätten (Pkw, Lkw)
Karosserie- und Lackierbetriebe
Tankstellen
Autowaschanlagen
Nutzfahrzeug-Depots
Fuhrparks und Fahrzeugflotten
Motorradbetriebe
Bau- und Forstmaschinenwerkstätten
Feuerwehr und Bauhöfe (kommunal)

Häufige Fragen: Ölabscheider in der KFZ-Werkstatt

Welchen Abscheider braucht eine KFZ-Werkstatt?

KFZ-Werkstätten, Tankstellen und Waschanlagen benötigen einen Leichtflüssigkeitsabscheider (Ölabscheider) nach DIN 1999-100. Diese trennen Kraftstoffe, Öle und Fette aus dem Abwasser. Das ist Pflicht nach dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und der Anlagenverordnung (AwSV).

Wie oft muss der Ölabscheider gewartet werden?

Gemäß DIN 1999-100 ist eine monatliche Selbstkontrolle (Füllstand, Koaleszenzfilter) sowie mindestens jährliche Wartung durch ein Fachunternehmen vorgeschrieben. Dazu kommt alle 5 Jahre eine Generalinspektion durch eine zugelassene Überwachungsstelle.

Was ist die AwSV und was hat sie mit meinem Abscheider zu tun?

Die AwSV (Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen) regelt den Umgang mit Mineralölen und anderen wassergefährdenden Stoffen. Abscheideranlagen in Werkstätten sind AwSV-Anlagen der Gefährdungsstufe B oder höher und müssen entsprechend dokumentiert und überwacht werden.

Kann AbscheiderCheck die Papier-Dokumentation ersetzen?

Ja. AbscheiderCheck führt das digitale Betriebstagebuch gemäß DIN 1999-100, speichert alle Wartungsberichte und Entsorgungsnachweise und generiert auf Knopfdruck einen normenkonformen PDF-Nachweis für Behörden und Prüfer.

WHG-konform dokumentieren — digital und ohne Papierkram

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