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Wartung & Prüfung

Generalinspektion Fettabscheider: Was Betriebe wissen müssen

Alle 5 Jahre ist die Generalinspektion Ihres Fettabscheiders gesetzlich vorgeschrieben. Was geprüft wird, wer prüfen darf und wie Sie den Termin nicht verpassen.

Was ist die Generalinspektion?

Die Generalinspektion ist eine umfassende technische Prüfung des Abscheiders durch eine unabhängige, zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS). Sie geht deutlich über die regulären Eigenkontrollen und Wartungen hinaus: Die ZÜS beurteilt den Gesamtzustand der Anlage, ihre Konformität mit Normen und der Baugenehmigung sowie die Vollständigkeit der Dokumentation.

Ablauf der Generalinspektion

1

Termin vereinbaren

Kontaktieren Sie eine zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS) wie TÜV, DEKRA, GTÜ oder regionale Prüfstellen. Termine sollten frühzeitig geplant werden, da ZÜS-Kapazitäten begrenzt sein können.

2

Betriebstagebuch bereitstellen

Halten Sie das vollständige Betriebstagebuch mit allen Eigenkontrollen, Leerungsnachweisen und Wartungsprotokollen der letzten 5 Jahre bereit.

3

Prüfung vor Ort

Die ZÜS prüft Dichtheit (oft per Druckprüfung), alle mechanischen Komponenten, Sauberkeit und Zugänglichkeit der Anlage sowie die Übereinstimmung mit der Baugenehmigung.

4

Prüfprotokoll

Nach der Prüfung erhalten Sie ein Prüfprotokoll. Bei Mängeln sind diese innerhalb einer Frist zu beheben — dann erfolgt eine Nachprüfung.

5

Ins Betriebstagebuch eintragen

Das ZÜS-Prüfprotokoll ist dem Betriebstagebuch beizufügen und mindestens 10 Jahre aufzubewahren.

Typische Prüfpunkte

  • Dichtheitsprüfung (Lecktest) aller Behälterbereiche
  • Zustand und Funktion der Tauchrohre
  • Zustand des Schlammsacks und der Schlammkammer
  • Funktion und Zustand des Koaleszenzfilters (bei Ölabscheidern)
  • Selbstabsperrventil (bei Ölabscheidern) — Funktion prüfen
  • Konformität mit der Baugenehmigung und den aktuellen Normen
  • Vollständigkeit des Betriebstagebuchs
  • Lage und Zugänglichkeit der Anlage

FAQ

Wie oft ist eine Generalinspektion Pflicht?

Die Generalinspektion ist alle 5 Jahre durch eine zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS) durchzuführen. Dies ergibt sich aus der DIN 4040-100 (Fettabscheider) bzw. DIN 1999-100 (Ölabscheider) in Verbindung mit der AwSV.

Was wird bei der Generalinspektion geprüft?

Die ZÜS prüft: Dichtheit der gesamten Anlage, Funktion aller Komponenten (Tauchrohre, Schlammsack, Koaleszenzfilter), optischer Zustand, Übereinstimmung mit der Baugenehmigung, Vollständigkeit des Betriebstagebuchs, Konformität mit der anwendbaren DIN-Norm.

Was kostet eine Generalinspektion?

Die Kosten variieren je nach Region, Abscheidergröße und ZÜS. Typischerweise liegen sie zwischen 200 und 600 Euro für einen Standard-Fettabscheider. Dazu kommen Kosten für eventuelle Mängelbehebung.

Was passiert wenn die Generalinspektion nicht gemacht wird?

Fehlende Generalinspektion kann bei Behördenkontrollen als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Im Schadensfall (z.B. durch defekten Abscheider) kann fehlende Prüfung die Haftung des Betreibers verschärfen.

Generalinspektion-Frist nie verpassen

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