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Normen & Prüffristen

Abscheider-Normen kompakt: Prüffristen für Fett- und Ölabscheider auf einen Blick

Welche Eigenkontrolle, welche Wartung, welche Generalinspektion — und wer ist verantwortlich? Die wichtigsten Betreiberpflichten nach DIN 4040-100 (Fettabscheider) und DIN 1999-100 (Leichtflüssigkeitsabscheider) in einer übersichtlichen PDF-Zusammenfassung.

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Abscheider-Normen-Kompakt (PDF) — als PDF-Datei

DIN 4040-100DIN 1999-100Prüffristen-TabellenPDF · kostenlos
  • Prüffristen je Norm: Eigenkontrolle, Leerung, Wartung, Generalinspektion (alle 5 Jahre)
  • Betriebstagebuch-Pflichtinhalte für Fett- und Ölabscheider im direkten Vergleich
  • Was ein Fachkundiger bei der Generalinspektion prüft — plus Hinweise zur Aufbewahrung

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Zwei Abscheider-Typen, zwei Normen

Welche Norm für Ihren Abscheider gilt, hängt vom Abwasser ab. Für fetthaltiges Abwasser aus Küchen, Metzgereien oder der Lebensmittelverarbeitung gilt die DIN 4040-100 (mit DIN EN 1825). Für mineralölhaltiges Abwasser aus Werkstätten, Tankstellen oder Waschplätzen gilt die DIN 1999-100 (mit DIN EN 858). Beide Normen definieren ein gestaffeltes Prüfregime, das die PDF-Übersicht nebeneinanderstellt.

Das gestaffelte Prüfregime

1

Eigenkontrolle (regelmäßig)

Der Betreiber kontrolliert in kurzen Intervallen selbst Füllstand, Schichtdicke und sichtbaren Zustand der Anlage und dokumentiert jede Kontrolle im Betriebstagebuch.

2

Leerung & Entsorgung (nach Füllstand)

Bei Erreichen der zulässigen Schichtdicke ist die Anlage zu entleeren und fachgerecht zu entsorgen — mit Entsorgungsnachweis.

3

Wartung (jährlich)

Eine fachkundige Person prüft die Anlage einmal jährlich auf Funktion, Dichtheit und Zustand der Einbauteile.

4

Generalinspektion

Vor der Inbetriebnahme und danach wiederkehrend — üblicherweise alle fünf Jahre — prüft ein Fachkundiger die Anlage umfassend und sichtet die Dokumentation der zurückliegenden Jahre.

Die genauen Intervalle und Schichtdicken-Grenzwerte ergeben sich aus der jeweiligen Norm, der Anlagengröße und der kommunalen Entwässerungssatzung.

Betriebstagebuch: Pflicht bei beiden Typen

Sowohl DIN 4040-100 als auch DIN 1999-100 verlangen ein lückenloses Betriebstagebuch über alle Eigenkontrollen, Leerungen, Wartungen und Inspektionen. Es ist mindestens 10 Jahre aufzubewahren und bei Behördenkontrollen sowie der Generalinspektion vorzulegen. Für Fettabscheider gibt es dazu eine fertige Excel-Vorlage.

FAQ

Welche Norm gilt für Fettabscheider und welche für Ölabscheider?

Fettabscheider (für Abwasser aus Küchen und der Lebensmittelverarbeitung) richten sich nach DIN 4040-100 in Verbindung mit DIN EN 1825. Leichtflüssigkeits- bzw. Ölabscheider (für Mineralöl-haltiges Abwasser aus Werkstätten, Tankstellen, Waschplätzen) richten sich nach DIN 1999-100 in Verbindung mit DIN EN 858. Die Betreiberpflichten ähneln sich, die Prüfumfänge unterscheiden sich.

Wie oft muss ein Abscheider geprüft werden?

Beide Normen sehen ein gestaffeltes Prüfregime vor: regelmäßige Eigenkontrolle durch den Betreiber, eine wiederkehrende Wartung durch eine fachkundige Person und eine Generalinspektion durch einen Fachkundigen — üblicherweise im Fünf-Jahres-Rhythmus. Die genauen Intervalle für Leerung und Entsorgung ergeben sich aus Füllstand, Anlagengröße und örtlicher Vorgabe.

Was prüft ein Fachkundiger bei der Generalinspektion?

Bei der Generalinspektion (alle 5 Jahre) wird die Anlage vor der Inbetriebnahme und danach wiederkehrend auf baulichen Zustand, Dichtheit, Funktion der Einbauteile und Vollständigkeit der Dokumentation geprüft. Das Betriebstagebuch der zurückliegenden Jahre muss lückenlos vorgelegt werden können.

Ist die PDF-Übersicht ein Ersatz für den Normtext?

Nein. Die Übersicht orientiert sich an DIN 4040-100 und DIN 1999-100 und fasst die Betreiberpflichten praxisnah zusammen. Sie ersetzt nicht den verbindlichen Normwortlaut, die kommunale Entwässerungssatzung oder die Beurteilung durch eine sachkundige Person.

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