Dichtheitsprüfung am Abscheider: Wann, wie und nach welcher Norm
Die Dichtheitsprüfung ist Bestandteil der gesetzlich vorgeschriebenen Generalinspektion. Sie stellt sicher, dass Behälter, Zu- und Ablauf sowie Anschlüsse keine Leckagen aufweisen — und schützt Betreiber vor Haftungsrisiken.
Was wird bei der Dichtheitsprüfung geprüft?
Die Dichtheitsprüfung umfasst alle abwasserführenden Komponenten des Abscheiders:
- Behälterwandungen und -boden auf Risse oder Undichtigkeiten
- Zulauf- und Ablaufleitungen sowie deren Übergänge
- Schachtabdeckungen und Revisionsöffnungen
- Tauchrohre und deren Dichtungen
- Bei Ölabscheidern: Selbstabsperrventil und Koaleszenzfilter-Gehäuse
Typisches Prüfverfahren ist eine Druckprüfung (Luftdruck oder Wasserdruckprobe) — das genaue Verfahren legt die ZÜS je nach Anlagentyp fest.
Rechtsgrundlage: DIN 4040-100 und DIN 1999-100
| Abscheidertyp | Norm | Prüfintervall |
|---|---|---|
| Fettabscheider | DIN 4040-100 | Alle 5 Jahre (ZÜS-Generalinspektion) |
| Leichtflüssigkeitsabscheider (Öl) | DIN 1999-100 | Alle 5 Jahre (ZÜS-Generalinspektion) |
Ergänzend gilt die AwSV (Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen), die den wasserrechtlichen Rahmen für alle Abscheideranlagen setzt.
Ablauf der Dichtheitsprüfung
Vorbereitung
Der Abscheider wird vor der Prüfung vollständig geleert und gereinigt. Betriebstagebuch und bisherige Prüfprotokolle bereithalten.
Prüfung durch die ZÜS
Die ZÜS führt die Dichtheitsprüfung durch — in der Regel per Druckprüfung. Gleichzeitig werden alle weiteren Prüfpunkte der Generalinspektion abgearbeitet (Komponenten, Dokumentation, Konformität).
Prüfprotokoll
Nach der Prüfung erhalten Sie ein Prüfprotokoll mit Ergebnis. Bei Mängeln: Frist zur Behebung, danach Nachprüfung erforderlich.
Dokumentation
Das Prüfprotokoll ist dem Betriebstagebuch beizufügen und mindestens 10 Jahre aufzubewahren. Datum und Ergebnis im Betriebstagebuch vermerken.
Fristen automatisch im Blick behalten
Die Generalinspektion — und damit die Dichtheitsprüfung — ist alle 5 Jahre fällig. Wer den Termin verpasst, riskiert Beanstandungen bei der nächsten Behördenkontrolle. Der kostenlose Fristcheck berechnet Ihnen anhand der letzten Prüfung, wann die nächste Generalinspektion fällig ist.
FAQ
Wann ist die Dichtheitsprüfung am Abscheider Pflicht?
Die Dichtheitsprüfung ist Teil der Generalinspektion, die alle 5 Jahre durch eine zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS) durchzuführen ist. Sie ergibt sich aus DIN 4040-100 (Fettabscheider) bzw. DIN 1999-100 (Leichtflüssigkeitsabscheider) in Verbindung mit der AwSV.
Wer darf die Dichtheitsprüfung durchführen?
Die Dichtheitsprüfung im Rahmen der Generalinspektion muss durch eine zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS) durchgeführt werden — z. B. TÜV, DEKRA, GTÜ oder regional zugelassene Prüfstellen. Eigenkontrollen des Betreibers ersetzen die ZÜS-Prüfung nicht.
Was passiert wenn die Dichtheitsprüfung Mängel ergibt?
Die ZÜS dokumentiert die Mängel im Prüfprotokoll und setzt eine Frist zur Behebung. Nach der Mängelbehebung ist eine Nachprüfung erforderlich. Das Prüfprotokoll muss dem Betriebstagebuch beigefügt und mindestens 10 Jahre aufbewahrt werden.
Gilt die Dichtheitsprüfung für Fett- und Ölabscheider gleichermaßen?
Ja, jedoch nach unterschiedlichen Normen: Fettabscheider nach DIN 4040-100, Leichtflüssigkeitsabscheider (Ölabscheider) nach DIN 1999-100. Beide Normen schreiben die regelmäßige Prüfung der Dichtheit als Teil der Generalinspektion vor.